Identität und Selbstverständnis

 
Heime Basel-Stadt ist ein Fachgremium, das sich in der Regel aus Institutionsleitungen von baselstädtischen Kinder-, Schul- und Jugendheimen zusammensetzt. Das Fachgremium setzt sich zum Ziel Qualitätsstandards auszutauschen und abzustimmen, und die stationäre Kinder- und Jugendhilfe gegenüber den kantonalen Behörden und der Öffentlichkeit zu repräsentieren. 

Mitglieder


Mitglieder sind Institutionen der stationären Kinder- und Jugendhilfe, welche über eine Heimbewilligung des Kantons Basel-Stadt verfügen und finanzielle Leistungen auf der Grundlage des Staatsbeitragsgesetzes erhalten (Leistungsvereinbarung). 

Zweck


Das Fachgremium fördert die Vernetzung und den Fachaustausch unter den Mitgliedern und den Fachverbänden. Es vertritt gemeinsame Interessen gegenüber der Öffentlichkeit und den kantonalen Verhandlungspartner/innen.
 Das Gremium kann zur Erreichung seiner Ziele Kooperationsvereinbarungen mit anderen Netzwerken, Verbänden und ähnlichen Organisationen abschliessen. 

Struktur / Organe

Die Vollversammlung

Die Mitglieder des Fachgremiums bilden die Vollversammlung 

Inhalte: 

• Wahl des Leitungsteams und der Revisorin/des Revisors 

• Aufnahme neuer Mitglieder 

• Offenlegung der Jahresrechnung 

• 1x jährlich, Festlegung des Mitgliederjahresbeitrages 

• Festlegen der Delegierten in andere Verbände und Gremien 

• Verbindungen zu anderen Berufsgruppen, Verbänden, Sicherstellen des Infoflusses 

• Beschlussfassungen und Auflösung des Gremiums 

Das Leitungsteam

Besteht aus drei Personen, die von der Vollversammlung gewählt werden. Alle Mitglieder der Konferenz stellen sich im Turnus für das Leitungsteam zur Verfügung. Das Leitungsteam konstituiert seine Funktionen selbst: Sitzungsleitung, Protokollführung, Kasse. 

Weitere Aufgaben sind: 


Vertretung des Fachgremiums nach aussen 

Organisation eines Austausches mit der Fachstelle Jugendhilfe 
Organisation von Austausch mit weiteren Vernetzungspartnern, nach Bedarf 
Begrüssung und Einführung neuer Mitglieder 

Verabschiedung ausscheidender Mitglieder 
Organisation des Ausflugs 
Kassaführung 
Einfordern der Jahresmitgliederbeiträge
Vorbereitung der Jahresretraite

Konferenzen


Die Konferenzen des Fachgremiums finden in der Regel siebenmal jährlich statt und gliedern sich in fünf Nachmittagskonferenzen, einen gemeinsamen Ausflug und eine Tagesretraite.
Alle Teilnehmenden verpflichten sich regelmässig an den Konferenzen teilzunehmen und alle verpflichten sich die ausgetauschten Informationen vertraulich zu behandeln. 

Arbeitsgruppen: Projekt- und Interessengruppen

Das Fachgremium ist ebenfalls ein Gremium vom Verband Sozialer Unternehmer Basel (SUbB). 
















Basel, Mai 2026

Finanzen

 

Die verantwortliche Person für die Kasse ist für die Rechnungsführung, Jahresrechnung und Kontrolle gegenüber der Vollversammlung verantwortlich.